Das Allod (mittellateinisch Allod oder Allodium, althochdeutsch für „Gesamtbesitz“) bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht einen Besitz (fast immer Land oder ein städtisches Grundstück), über den dessen Eigentümer frei verfügen konnte.23.06.2010
siehe dazu auch:
dazu sollte im Rahmen des Musterprozesses im Verfassungsgericht und / oder der rheinhessenhalle.de torsten hermann, Ra jens conrad, Dr. matthes haug, Staatsanwalt peter michael, Verfassungsrichter ralf vossen, GRV Stephan, timo kaufmann, Prinz Michael, Hardy Hollinka, Landrätin Bettina Dickes, PHK Bühl, MdL Michael Simon, Prof. hörmann, etc. angehört werden....
das sprach ich soeben auch mit Staatsanwalt klaus peter und Freyherr michael an
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