Dienstag, 17. Mai 2022

eine Kasse fürs staatliche Finanzamt Staatenbund 1871 - Ra JenZ Conrad und das Hotel Victoria

nachdem ich beim OGV Stephan war, erwarb ich bei Carsten Faber, Schuh und Schlüsseldienst in Bad Kreuznach, eine schicke Kasse und lies ein wertvolles Schild anbringen um so mich glaubhaft legitimieren zu können...

Nachfolgende Bilder sind aufgenommen im Terrassencafe in der Kaiser Wilhelm Str., dieses hat seit ca. 14 Tagen wieder geöffnet. Einer der Mitbetreiber - ein Christ aus Armenien, wenn ich das richtig in Erinnerung habe -, den ich vor kurzem in der Stadt traf, machte mich darauf aufmerksam, daher suchte ich dieses mal auf und versuchte Steuern einzutreiben, was mir nicht gelang, daher Bitte ich hiermit PHK Bühl um Amtshilfe.....

Unweit des Terrassencafes übernachtete übrigens Ra Jens Conrad im Rahmen eines ersten Arbeitstreffens im Hotel Victoria






ein Bild vom Kaiser Wilhelm, Er bewacht die Toilette 


     

  das Bild aus der "guten alten Zeit" hängt auch im Terrassencafe, das macht was her, das hat noch mehr  Stil / Ausstrahlung wie heute, finde ich...., was meint Ihr !?

rechtlich / staatsrechtlich war das auch die "gute alte Zeit", so sieht es auch Ra Jens Conrad, so verstehe ich Ihn zumindest, ich verstehe Ihn nicht immer so, da Er nie richtig Zeit hat...*denk*



heute beim OGV Stephan in Bad Kreuznach / die Rechtsebenen / die Vermögensauskunft

     heute war ich beim OGV Stephan, wie mit Ra Jens Conrad vereinbart, fragte ich Ihn nach seiner Staatsangehörigkeit, Er sagte, Er hätte die Staatsangehörigkeit "Deutsch", also ein Reichsbürger / Staatenloser, oder !?

Gegenüber die Kioskbetreiberin hatte ich erstmalig vor und nach dem Besuch bei OGV Stephan besucht und über die Rechtslage in "Deutsch" informiert, wie Sie sagte, wüsste Sie darüber Bescheid, will aber wohl gerne BRD Personal bleiben, evtl. kann da mal jemand helfen zu vermitteln....

u. a. gab ich dieses Schriftstück von H. Fabig, Staatsangehörigkeit: Königreich Preussen einem Mitarbeiter der Kanzlei Mannheimer ab H. Fabig Anruf - Schreiben u. a. an die JVA Rohrbach

          die Staatsangehörigkeit "Deutsch" und die Reichsbürger, google: keine Macht den Reichsbürgern - Excalibur

                                      zur angebl. Staatsangehörigkeit "Deutsch" siehe:


diese Erklärung welche ich auf die schnelle "zu Hause" - nach bestem Wissen und Gewissen - schrieb, las ich OGV Stephan vor und gab diese Ihm ab, freundlicherweise gab Er mir davon eine Kopie, ebenso von dem Schreiben von H. Fabig 
Bezügl. der Aussage von Dr. Maurer versuchte ich Ihm klar zu machen, dass nicht Er mir was zu sagen hat, sondern ich Ihm...., widersprochen hat Er mir nicht, zumindest habe ich nichts mitbekommen


                                        hier nochmal die Vermögensauskunft eingescannt



Bild aufgenommen heute beim Besuch von OGV Stephan in Bad Kreuznach / wenn das die Deutschen wüssten.....

     heute aufgenommen in Bad Kreuznach gegenüber von OGV Stephan in Bad Kreuznach, ich war dort auch erstmals in dem Kiosk und informierte die Chefin über die Rechtslage in "Deutsch", wie Sie mir sagte, hatte Sie mal einige Jahre in Hackenheim gewohnt, nicht allzu weit weg von der Schreinerei Jürgen Fischer, Willi Fischer kennt Sie auch, Ihre Mutter hätte mal neben Ihm gewohnt...., siehe dazu: W. F. ehem. Unternehmer, ehem. CDU Mitglied aus Hackenheim..., wenn das die Deutschen wüßten..., dass die BRD selbst kein Staat ist und auch nie war


 

was ist ein Beamter !? Ra Jens Conrad an OGV Stephan, welche Staatsangehörigkeit hat Er ?

             was ist ein Beamter, siehe hier: Begriffsbestimmung wikipedia.org/wiki/Beamter

Auszug - das war mir so auch neu -:

Der Begriff des Beamten wird unterschiedlich verstanden. Es wird zwischen dem staatsrechtlichen (auch statusrechtlichen), dem haftungsrechtlichen und dem veralteten gewerberechtlichen Beamtenbegriff unterschieden.

Staatsrechtlich ist ein Beamter eine von einem Dienstherrn in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Person. Die Beamten im staatsrechtlichen Sinne bilden gemeinsam mit den Tarifbeschäftigten, Soldaten und Richtern den öffentlichen Dienst.

Haftungsrechtlich ist derjenige Beamte, welcher bei einer Behörde bestellt ist oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. im Strafrecht: § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB; im Amtshaftungsrecht: Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB).

Früher wurde unter dem Beamten auch eine Person gefasst, die in der Verwaltung eines privaten Gewerbebetriebs tätig war (Betriebsbeamter, Werksbeamter, Beamter im gewerberechtlichen Sinne, §§ 133a bis 133d GewO a. F.).


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bezüglich dem heutigen Termin bei OGV Stephan, sagte gestern Ra Jens Conrad, OGV Stephan soll seinen Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen. Dr Maurer findet Ra Jens Conrad gut, dieser sagte in einem Video: Deutsche nach Abstammung gem. RuStag sind gegenüber staatenlosen Reichsbürgern "Nazis, richtiger wäre wohl NaSos" weisungsbefugt

Verfassungsrichter Ralf Vossen, mit welchem ich soeben tel., sagte OGV Stephan soll seine Ernennungsurkunde zum Beamten vorlegen, damit wir diese, falls vorhanden überprüfen können...

Torsten Herrmann von der JOH Meisenheim sagt, Firmengerichte sind nicht befugt Insolvenzverfahren zu eröffnen, so verstand ich auch Klaus Dieter Weisheit

gestern Abend: Anruf aus dem Königreich Preussen, von H. Fabig einem ehem. Mandanten von Ra Jens Conrad

     Gestern Abend hat mich H. Fabig seit langem mal wieder angerufen, Er war auch mal Mandant bei Ra Jens Conrad. Ich hatte vor längerem Ra Jens Conrad schon gebeten, das Schreiben von H. Fabig an die JVA Rohrbach "alle Beteiligte in Privathaftung nehmen / Strafantrag stellen" umzusetzen, dazu wäre als erster Schritt es wichtig, Informationen einzuholen, Gespräche zu führen, das Ganze per Bild / Video öffentlich zu dokumentieren. Ein Anfang wurde ja gemacht, mit einem gemeinsamen Besuch u. a. bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, der Privatfirma riegermann.de , in der Hackenheimer rheinhessenhalle.de , im Weingut Willi und Peter Kaul kaul-hackenheim.de allerdings ist das schon ewig her..., evtl. könnte Ra Kohlmann Ra Jens Conrad unterstützen... Frank Engelen hatte das zwar auch zugesagt, nur man hört von Ihm diesbezügl. nichts mehr. Evtl. kann da jemand vermitteln.....

Hermann Fabig, Königreich Preußen - JOH angemeldet - Staatsangehörigkeitsausweis ausgefüllt 
"Bundesverwaltungsamt" der EStA Registerauszug ist nicht maßgeblich für die Staatsangehörigkeit
Schreiben von Hermann Fabig an die JVA Rohrbach in Wöllstein
Tel. Nr.: 06624 / 919415





das Preussen Journal zu Stefan Ratzeburg und dem angebl. Grossherzog von Mecklenburg - Anmassung von Hoheitsrechten

                eben mehr oder weniger "zufällig" entdeckt

preussenjournal.net/2020/05/19/faktencheck-stefan-i-ratzeburg

     dazu sollte im Rahmen des Musterprozesses im Verfassungsgericht Kronprinzessin Sandra adF Heinrich gehört werden, Ra Jens Conrad hat Ihre Willenserklärung bestätigt

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Auszug:

... Das Königtum in Preußen wandelte sich mit der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 von einer absoluten Monarchie in eine konstitutionelle Monarchie mit Repräsentativverfassung. Der König von Preußen beschränkte damit seine absolute Machtfülle und ordnete sich der Verfassung unter. Fortan ist die Person des Königs ein Verfassungsorgan4 des preußischen Staates.

Artikel 53 dieser Verfassung lautet, wie oben angeführt: „Die Krone ist, den Königlichen Hausgesetzen gemäß, erblich in dem Mannsstamme des Königlichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge.“

Wenn, wie hier behauptet, die Königsrechte übertragen worden wären, wäre ein die Verfassung abänderndes preußisches Gesetz erforderlich gewesen. Diesem Gesetz hätte der preußische Landtag zustimmen müssen und es müsste in der Gesetz-Sammlung für den Preußischen Staat des Jahres 1876 publiziert worden sein. Dort findet sich ein solches Gesetz aber nicht und auch die Verfassung wurde nicht geändert, denn am 9. November 1918, an dem Tag, an dem im Deutschen Reich der Stillstand der Rechtspflege eintrat, lautete Artikel 53 noch immer so wie am Tag des Erlasses der Verfassungsurkunde am 31. Januar 1850. Das preußische Königtum der Hohenzollern ist das Erbe des Großen Kurfürsten, Friedrich I. und Friedrich des Großen. Als solches ist es durch die Verfassungsurkunde für alle Zeiten untrennbar mit dem preußischen Staat verbunden. (→ rechtmäßiger deutscher Kaiser)

Erbberechtigt?

Stefan Ratzburg kann mit seinem Stammbaum lediglich ein uneheliches Kind von Friedrich Karl von Preußen, geb. 1828 nachweisen. Uneheliche Kinder haben gemäß Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten KEIN Erbrecht: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (01.06.1794), Zweyter Theil Zweyter Titel. Von den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Aeltern und Kinder §. 651. Außerdem haben uneheliche Kinder, wenn der Vater Abkömmlinge aus einer Ehe zur rechten oder zur linken Hand hinterläßt, in seinem Nachlasse gar kein gesetzliches Erbrecht.

Konklusion

Stefan Ratzeburg, der sich den Titel König Stefan I. von Preußen anmaßt, ist damit nach dem Großherzog von Mecklenburg der zweite Hochstapler, der einem Faktencheck des Preußenjournal nicht standhalten konnte.

Man kann Leopold von Ranke (Preußische Geschichte), Heinrich von Treitschke (Deutsche Geschichte), Hans-Joachim Schoeps (Preußische Geschichte) und vor allem Rönne (Staatsrecht der Preußischen Monarchie) studieren – den Namen Ratzeburg findet man darin nicht.

Meldungen zufolge wurden „König Stefan I. von Preußen“ beide Arme bei einer Auseinandersetzung mit einer Kettensäge zerstört. Er soll sie heute wieder benutzen können, lebt heute im Ausland, will mit „der Sache“ nichts mehr zu tun haben und möchte nur noch als Gärtner wirken. Der letzte Eintrag auf seiner Netzseite stammt aus dem Jahr 2017, was diese Meldung zu bestätigen scheint.

In jedes Dorf gehört eine Linde

Barock im Südwesten - Sinnesfreude, Pracht und Verschwendungssucht - Dokumentation - SWR HD

Sandra H e i n r i c h Segen an die Bauern / kein Segen fuer die bewaffneten Reichsbuerger

    https://t.me/freyheitsbewegung/15806     das postete Robbi auf GETTR, Er finanziert das wohl mit..., deshalb das Vereinbarte konsequent ...