was ist ein Beamter, siehe hier: Begriffsbestimmung wikipedia.org/wiki/Beamter
Auszug - das war mir so auch neu -:
Der Begriff des Beamten wird unterschiedlich verstanden. Es wird zwischen dem staatsrechtlichen (auch statusrechtlichen), dem haftungsrechtlichen und dem veralteten gewerberechtlichen Beamtenbegriff unterschieden.
Staatsrechtlich ist ein Beamter eine von einem Dienstherrn in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Person. Die Beamten im staatsrechtlichen Sinne bilden gemeinsam mit den Tarifbeschäftigten, Soldaten und Richtern den öffentlichen Dienst.
Haftungsrechtlich ist derjenige Beamte, welcher bei einer Behörde bestellt ist oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. im Strafrecht: § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB; im Amtshaftungsrecht: Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB).
Früher wurde unter dem Beamten auch eine Person gefasst, die in der Verwaltung eines privaten Gewerbebetriebs tätig war (Betriebsbeamter, Werksbeamter, Beamter im gewerberechtlichen Sinne, §§ 133a bis 133d GewO a. F.).
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bezüglich dem heutigen Termin bei OGV Stephan, sagte gestern Ra Jens Conrad, OGV Stephan soll seinen Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen. Dr Maurer findet Ra Jens Conrad gut, dieser sagte in einem Video: Deutsche nach Abstammung gem. RuStag sind gegenüber staatenlosen Reichsbürgern "Nazis, richtiger wäre wohl NaSos" weisungsbefugt
Verfassungsrichter Ralf Vossen, mit welchem ich soeben tel., sagte OGV Stephan soll seine Ernennungsurkunde zum Beamten vorlegen, damit wir diese, falls vorhanden überprüfen können...
Torsten Herrmann von der JOH Meisenheim sagt, Firmengerichte sind nicht befugt Insolvenzverfahren zu eröffnen, so verstand ich auch Klaus Dieter Weisheit
heute Mittag war ich bei OGV Stephan, Er gab an, Er hätte die Staatsangehörigkeit "Deutsch", also ein Staatenloser...
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