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Auszug:
... Der Staat Annmerkung von mir: der angebliche Staat übernimmt die Anwaltskosten und Gerichtskosten von Herstellern und zahlt für die Hersteller die etwaigen Schadensersatzkosten aber die verkrüppelten und gelähmten Opfer müssen auf eigenes Risiko klagen und Anwaltskosten und Gerichtskosten und Prozeßrisiko aus eigener Tasche bezahlen. Das Zeug das der in Menschen injiziert wird muß nicht mal die Mindesterfordernisse normaler Medikamente erfüllen!....
...die Betroffenen sollen den kostenlosne R/evolutionsausweis ausfüllen, den Schutzbrief plus aktivieren und sich an Ra Jens C o n r a d und Dr. Dhonau, den BRD Insolvenzverwalter wenden
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Erste Prozesse wegen Corona-Impfschäden starten
Video. Sehenswert! Absolut sehenswert!
Erste Prozesse wegen Corona-Impfschäden starten | Umschau | MDR
https://www.youtube.com/watch?v=DA9OEgHoc7A Der Staat übernimmt die Anwaltskosten und Gerichtskosten von Herstellern und zahlt für die Hersteller die etwaigen Schadensersatzkosten aber die verkrüppelten und gelähmten Opfer müssen auf eigenes Risiko klagen und Anwaltskosten und Gerichtskosten und Prozeßrisiko aus eigener Tasche bezahlen. Das Zeug das der in Menschen injiziert wird muß nicht mal die Mindesterfordernisse normaler Medikamente erfüllen!
Während bei zugelassenen Arzneimitteln die Gefährdungshaftung gilt und nicht zugelassene Arzneimittel gar nicht verwendet werden dürfen hat Jens Spahn als Gesundheitsminister folgendes verordnet:
–Die Pharma-Industrie darf nicht zugelassene Arzneimittel verwenden
–Sie braucht keine Beipackzettel beilegen oder auf Nebenwirkungen hinweisen
–Sie kann auch Arzneimittel verwenden, deren Haltbarkeit lange abgelaufen istFür diese Arzneimittel gilt nicht die Gefährdungshaftung, geschädigte Patienten müssen stattdessen eindeutig nachweisen, dass die Impfschäden vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden.
In von Geschädigten angestrengten Prozessen verpflichtet sich die Bundesregierung, der Pharmaindustrie (nicht den Geschädigten) alle Anwaltskosten und alle Gerichtskosten zu erstatten, außerdem alle Schmerzensgelder, Pflegegelder und Entschädigungen aus Steuergeldern zu erstatten.
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