erhalten per mail..., zu nachfolgendem, das sind auch keine staatlichen Ämter, sprecht mit Ra Jens C o n r a d
lest auch das Urteil von Verfassungsrichter Ralf Vossen: Freyspruch für Ursula Haverbeck
bezüglich der geplanten Pandemie & der geplanten Bevölkerungsreduktion hört Euch auch die Videos von Avalon Earth an und sprecht mit Friseurmeisterin Pery Sauerhöfer, sowie Torsten Herrmann, Info auf: staatenbund1871.de
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Am Sa., 18. Juni 2022 um 13:46 Uhr schrieb Furor Teutonicus <furor.teutonicus.hg@gmail.com
Freunde, Kritiker und Mitdenker! Die Beschäftigten des Gesundheitssektors können erst einmal durchatmen. In den vergangenen Wochen erhielten deutschlandweit Zehntausende Pfleger, Krankenschwestern, Ärzte, Sanitäter, Hebammen und Behinderten-Betreuer entsprechende Briefe von den Gesundheitsämtern. Erhalten sie einen Bescheid/ Anordnung zur Vorlage eines Impfnachweises, legen Sie Widerspruch gegen diese Anordnung ein, unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein: „Die in dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Anordnung zur Vorlage eines Impfnachweises (…) ist offensichtlich rechtswidrig“, so das Gericht. Und: die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei „keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht“. Stattdessen solle durch die Androhung von beruflichen Nachteilen für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen lediglich ein „indirekter Impfdruck“ erzeugt werden. Das Urteil hat weitreichende Folgen. So spricht der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig von einem „überraschend
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