Montag, 18. Juli 2022

heute vor 152 Jahren - die zentrale Frage des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat

                  siehee dazu auch:

Verfassung für Rheinland-Pfalz, GOTT der Urgrund des Rechts 

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Quelle: preussen.de

Auszug:

Heute vor 152 Jahren

„Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht, (…) so besitzt er aufgrund des göttlichen Beistandes, (…) jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des Römischen Papstes sind daher (…) unabänderlich.“ Mit dem auf dem Ersten Vatikanischen Konzil 1870 zur Abstimmung stehenden „Unfehlbarkeitsdogma“ des Papstes sind am heutigen Tag 533 Bischöfe per Abstimmung einverstanden, nur 2 stimmen dagegen, 60 haben Rom bereits verlassen. Die Folge wird nicht nur die Abspaltung der „Altkatholiken“ sein, sondern auch der Widerstand der Liberalen und vor allem Ottos von Bismarck im neugegründeten Deutschen Reich nach 1871, die in den Ergebnissen des Konzils einen Angriff auf Staat und Fortschrittlichkeit allgemein sehen. Den politisch organisierten Katholiken Deutschlands wirft Bismarck „Ultramontanismus“ vor und führt den Konflikt mit Papst Pius IX. durch eine Reihe von Anordnungen und Gesetzen – wie etwa dem „Expatriierungsgesetz“, dem „Jesuitengesetz“ oder dem „Brotkorbgesetz“. Es geht um die zentrale Frage des Verhältnisses von Kirche und Staat. Der „Kulturkampf“ ist entbrannt, an dessen Ende Bismarck zwar politisch nicht erfolgreich sein wird, aber mit der Fortführung des Kanzelparagrafen, der staatlichen Schulaufsicht und der endgültigen Einführung der Zivilehe den kirchlichen Einfluss auf den Staat, den katholischen wie protestantischen, zurückgedrängt und zur Trennung von Kirche und Staat entscheidend beigetragen haben wird.

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