nachfolgendes von unten nach oben lesen, meine Empfehlung nach wie vor, keinen Antrag auf den angeblichen Staatsangehörigkeitsausweis stellen, wenngleich das mit dem Nachweis korrekt ist, maßgeblich ist allerdings die "Urkunde" und hier sind die Angaben falsch... Ra JenZ Conrad hat dies mehr oder weniger "geheilt", deutlicher ist es allerdings bei der Willenserklärung von RSV Christian Bernd Alber, Er hat mir / uns Ra JenZ Conrad emprfohlen. Näheres dann im Verfassungsgericht
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meine Antwort an Pery:
Hallo Stefan,schau mal was ich gefunden habe
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Auszug:
München (dpa) - Einer bayerischen Lehrerin, der eine Nähe zum Gedankengut der sogenannten Reichsbürger nachgesagt wird, wird für die Dauer von fünf Jahren das Gehalt gekürzt.
Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Die Entfernung aus dem Beamtenstand, wie es die Landesanwaltschaft verlangt hatte, erfolgt hingegen nicht.
Die Frau war den Behörden aufgefallen, weil sie einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Dieses Dokument wird von den «Reichsbürgern» gerne offiziell beantragt, weil diese Personalausweis und Reisepass als Identitätsnachweis ablehnen. «Reichsbürger» lehnen die Bundesrepublik und die staatliche Verwaltung in Deutschland sowie die Justiz generell ab.....
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