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Super Bericht.
Kommt mir gerade gelegen.
Von: Jürgen Eggs [mailto:j.eggs@web.de]
Gesendet: Freitag, 2. September 2022 06:55
An: jörg der menschensohn genannt jörg: erdmanski; Stefan Weinmann; Maria -Theresia Erley; horstbowitz-online.de; Matthias Klama
Cc: Frank Engelen; juergen.eggs47@yahoo.com
Betreff: Fw: Ihre Nachricht vom 25.08.2022 - Anliegennummer: 2022/08-3449209 - Ihr Zeichen: Zustellverbot von behördlichen Schreiben insbesondere gelbe Briefe
BCC
Ein, dem logischen Denken fähiger Mensch wird zweifelsfrei erkennen, dass wir heute wohl immer noch im
DEUTSCHEN REICH
leben.
Entsprechend dürften alle die Personen sog. "REICHSBÜRGER" sein, welche sich nicht gesondert dagegen aussprechen und ENTNAZIFIZIEREN !
Möglicherweise gehören Sie alle und auch Ihre Mitarbeiter im Zustelldienst zu diesen sog. "REICHSBÜRGERN" ?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als MENSCHEN mit derlei "REICHSBÜRGERN" nicht zu tun haben und auch nichts zu tun haben wollen ! Und SIE werden und das auch nicht aufzwingen !
Herzlichst
Dipl.-Ing.
Frank Engelen
Gesendet: Dienstag, 30. August 2022 um 15:56 Uhr
Von: "Frank Engelen" <familienwohl@yahoo.com>
An: "impressum.brief@deutschepost.de" <impressum.brief@deutschepost. de>
Cc: "Rechtsanwalt Martin Kohlmann" <kohlmann.martin@gmx.net>
Betreff: Fw: Ihre Nachricht vom 25.08.2022 - Anliegennummer: 2022/08-3449209 - Ihr Zeichen: Zustellverbot von behördlichen Schreiben insbesondere gelbe Briefe
Sehr geehrte Verantwortliche der Deutschen Post Aktiengesellschaft,
namentlich
Dr. Frank Appel, Vorsitzender;
Oscar de Bok,
Pablo Ciano,
Nikola Hagleitner,
Melanie Kreis,
Dr. Tobias Meyer,
Dr. Thomas Ogilvie,
John Pearson,
Tim Scharwath,
Dr. Nikolaus von Bomhard, Vorsitzender des Aufsichtsrates,
Ihre nachstehende Antwort interessiert mich sowie die Mitglieder des LICHTBLICK - Verein für Soziale Verantwortung e.V., deren Interessen und Rechte ich als Vorstand des Vereins vertrete, eben so wenig, wie sie juristisch relevant ist.
Zumal sich der Eindruck aufdrängt, es handelt sich um eine Standard-Antwort, die sich jedoch hauptsächlich mit einem völlig sachfremden Thema, nämlich die Zustellbarkeit von "behördlichen" Zustellsachen an Postfächer beschäftigt.
Lediglich um Klarheit und Rechtsicherheit auch und vor allem auf Ihrer Seite zu verschaffen, teile ich Ihnen abschließend Folgendes mit:
1) SIE alle übernehmen gemeinschaftlich die VOLLE HAFTUNG für jedwede Schäden und Folgeschäden, die sich aus Zuwiderhandlungen gegen das ausgesprochene und bindende ZUSTELLVERBOT Schein-Behördlicher Postwurfsendungen etc., insbesondere sog. "Gelbe Briefe" ergeben.
2) Wir werden UNVERZÜGLICH jede Zuwiderhandlung, welche ja stets mit den Straftatbeständen der Urkundenfälschung und der Amtsanmaßung verbunden ist, zur anzeige bringen UND die Strafanzeigen / Straf- und Adhäsionsanträge gegen die jeweilige Zustell-Person im Internet veröffentlichen.
3) Wir werden eine sog. "Fotofalle" neben dem Briefkasten installieren und mittels Infoschild darüber aufklären, so dass wir Beweisfotos zur sicheren Identifikation der jeweiligen Straftäter anfertigen können.
4) Wir werden sämtliche RFECHTSWIDRIG und unter Verletzung unseres erteilten und verbindlichen und rechtlich bindenden ZUSTELLVERBOTS und unter Begehen der weiteren Vergehen / Verbrechen der Urkundenfälschung und Amtsanmaßung "untergejubelten" "Gelben Briefe" an Ihr Unternehmen, nämlich an die Bonner Firmenadresse
Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 Bonn
Deutschland
zurück schicken.
Ihre Vorgehensweise, uns "Post" aufzuzwängen, die wir nicht haben wollen und deren Zustellung wir untersagt haben, ist an Dreistigkeit ja wohl nicht zu unterbieten.
Bei der Gelegenheit fordern wir noch folgende Dokumente und Urkunden, die Sie in Ihrem Standard Text genannt haben, an:
A) Beförderungsverträge mit allen Absendern, in welchen sich Ihr Unternehmen, die Deutsche Post AG ,verpflichtet hat, beanschriftete Sendungen an den Frank Peter Engelen und den LICHTBLICK - Verein für Soziale Verantwortung e.V. auszuliefern. Vermutlich liegen hier Verträge zu Lasten Dritter vor, was wir dann der juristischen Prüfung zuleiten werden.
B) Die jeweiligen
Postzustellungsaufträge, die mutmaßlich ebenfalls als Verträge / Aufträge zu Lasten Dritter zu werten sein werden.
Bitte weisen Sie uns abschließend nach, dass die, von Ihnen mehrfach zitierte "ZPO" Rechtsgültigkeit hat.
Gemäß unserer Recherchen handelt es sich bei der "ZPO" lediglich um eine "Ordnung" und nicht um ein Gesetz, welches verbindlichen Charakter und bindende Wirkung haben könnte und wurde zudem im Dritten reich erlassen.
Prüfen Sie bitte selbst:
Dort steht folgendes geschrieben, Zitat:
Wir ...
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Ein, dem logischen Denken fähiger Mensch wird zweifelsfrei erkennen, dass wir heute wohl immer noch im
DEUTSCHEN REICH
leben.
Entsprechend dürften alle die Personen sog. "REICHSBÜRGER" sein, welche sich nicht gesondert dagegen aussprechen und ENTNAZIFIZIEREN !
Möglicherweise gehören Sie alle und auch Ihre Mitarbeiter im Zustelldienst zu diesen sog. "REICHSBÜRGERN" ?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als MENSCHEN mit derlei "REICHSBÜRGERN" nicht zu tun haben und auch nichts zu tun haben wollen ! Und SIE werden und das auch nicht aufzwingen !
Herzlichst
Dipl.-Ing.
Frank Engelen
Vorstand
Lichtblick - Verein für Soziale Verantwortung e.V.
Hauptstr. 96
09544 Neuhausen
Tel.: 037 327 / 85 99 39
Mobil.: 0157 544 79 537E-Mail: Familienwohl@yahoo.com
Internet: http://www.Lichtblick-Sozial.de
Vereinsregister:
Amtsgericht Chemnitz VR 3813
Der Verein ist gemeinnützig
So können Sie uns unterstützen:
Lichtblick e.V.
IBAN: DE69 7002 2200 0020 1782 99
BIC: FDDODEMMXXXFidor Bank
Ich kann lediglich versuchen, mit meiner Arbeit auf Erden und Christlicher Nächstenliebe, das Leiden der Menschen zu lindern, Ihnen eine Perspektive aufzuzeigen und Strategien an die Hand zu geben, mit denen Sie sich selbst und Ihren Kindern helfen können. Leiten lassen, sollten Sie sich indes von unserem Schöpfer und diesem Ihr volles Vertrauen schenken. Im Vertrauen zu Gott liegt die Kraft und der Schlüssel zur Erlösung. Auf Erden also der Schlüssel zum Erfolg.
Lernen Sie daher auch, Ihren „Gegnern“, d.h. den Menschen, die Ihnen und Ihren Kindern Böses antun, zu vergeben. Denn richten wird nur Gott, der Schöpfer allen Lebens. Und genau DAS wissen Ihre „Gegner“ auch.
Informieren Sie sich bitte auch über das heute zwingend notwendige „ELTERNTESTAMENT“
Den LICHTBLICK - Verein für Soziale Verantwortung e.V., der sich so selbstlos für Kinder in Not und deren Eltern einsetzt und geraubte Kinder u.a. auch über Klagen am Verwaltungsgericht zu ihren Familien zurück holt - HIER eine Referenz - , kann man mit jeder kleinen oder größeren Spende unterstützen.
----- Weitergeleitete Nachricht -----
Gesendet: Dienstag, 30. August 2022 um 10:30:23 MESZ
Betreff: Ihre Nachricht vom 25.08.2022 - Anliegennummer: 2022/08-3449209 - Ihr Zeichen: Zustellverbot von behördlichen Schreiben insbesondere gelbe Briefe
Guten Tag Frank Engelen,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gerne beantworten.
Sie sprechen gegenüber der Deutschen Post ein Zustellungsverbot von Schriftstücken aus Postzustellungsaufträgen ("von behördlichen Schreiben, insbesondere gelbe Briefe") aus.
Leider können wir eine derartige pauschale Annahmeverweigerung nicht anerkennen. Wir sind durch den Beförderungsvertrag mit dem Absender verpflichtet, beanschriftete Sendungen an den Empfänger auszuliefern.
Durch einen Postzustellungsauftrag (PZA) werden meist amtliche Schriftstücke, zum Beispiel Vorladungen, Bußgeld- und Mahnbescheide nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) förmlich zugestellt. Durch die Zustellungsurkunde, eine öffentliche Urkunde, wird der Beweis erbracht, dass einer bestimmten Person das Schriftstück förmlich zugestellt wurde.
Öffentliche Auftraggeber sind Gerichte, Gerichtsvollzieher, Schiedsfrauen und -männer, Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen (z.B. Bußgeldstellen) sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die förmliche Auslieferung von Schriftstücken aus Postzustellungsaufträgen unter einer Postfach-Anschrift ist ohnehin nicht möglich.
Nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) ist es zwingend vorgeschrieben, dass eine Zustellung nach § 180 ZPO durch Einlegen in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten nur dann möglich ist, wenn zuvor eine Zustellung nach § 178 ZPO erfolglos war. Zudem ist mit dem Briefkasten oder einer ähnlichen Einrichtung nur die Vorrichtung gemeint, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnung oder des Geschäftsraums befindet. Ausgehend vom eindeutigen Wortlaut des § 180 ZPO sieht der nach der Zustellungsvordruckverordnung zwingend vorgegebene Vordruck die Option der unmittelbaren Zustellung in ein Postfach zurzeit nicht vor. Dem Postmitarbeiter wäre es in diesem Fall also überhaupt nicht möglich, die förmliche Zustellung wahrheitsgemäß zu beurkunden. Nach Ziffer 9 des Vordrucks muss der Zusteller in jedem Einzelfall zunächst die persönliche Zustellung versuchen und auf dem Formular dokumentieren.
Die Optionen 10.1 „zur Wohnung“ bzw. 10.2 „zum Geschäftsraum gehörender Briefkasten“ setzen zwingend die Auswahl der Ziffer 9 durch den beurkundenden Postmitarbeiter voraus. Beide Sachverhalte müssen von ein und derselben Person beurkundet werden. Die Postfachzustellung wird aber regelmäßig nicht vom Postzusteller, sondern von Mitarbeitern in der Postfachanlage durchgeführt. Diese haben wegen der räumlichen Trennung vom Wohn- oder Geschäftsraum des Empfängers keine Kenntnis darüber, ob dort eine persönliche Übergabe möglich ist oder nicht.
Wir freuen uns, wenn Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Hier noch ein wichtiger Hinweis:
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Sie erreichen uns am besten über unsere Kundenservice-Seiten:
Kundenservice Deutsche Post: deutschepost.de/kundenservice
Kundenservice DHL Paket: dhl.de/kundenservice
Sind Sie mit unserer Antwort zufrieden? Bitte bewerten Sie unseren Kundenservice hier.
Beste Grüße
Ihr Deutsche Post Kundenservice Team
Deutsche Post AG
Kundenservice
53247 Bonn
Deutschland
Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792
Vorstand: Dr. Frank Appel, Vorsitzender; Oscar de Bok, Pablo Ciano, Nikola Hagleitner, Melanie Kreis, Dr. Tobias Meyer, Dr. Thomas Ogilvie, John Pearson, Tim Scharwath
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Nikolaus von Bomhard
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