Donnerstag, 16. November 2023

Westsaechsische Zeitung, Dipl. Med. Meissner verklagt Freistaat Thueringen / Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach

        das veroeffentlichte ich in der freyheitsbewegung

Hinweis erhalten ueber WhatsApp von Dipl. Betriebswirt Christian Bernd A l b e r, die beiden kennen sich persoenlich und wohnen nicht weit auseinander... https://wsz-rechercheteam.blogspot.com/2023/11/zweifel-am-verwaltungshandeln-facharzt.html?m=1

....ich sprach soeben mit einem leitenden  Oberstaatsanwalt und einem Verfassungsrichter, beide unterstuetzen die Klage gegen die Firma "Freistaat Thueringen"

Auszug:


14 November 2023

Zweifel am Verwaltungshandeln: Facharzt verklagt Freistaat Thüringen

Westsachsen/Ostthüringen/Gera.- Vor dem Verwaltungsgericht fand heute eine nicht alltägliche Verhandlung statt. Im Aktenzeichen 4 K 283/23 klagte der Saalfelder Arzt und Psychiater Dipl.Med. Wilfried Meißner (Foto) wegen Nichtigkeit der „Anordnung zur Begutachtung“ vom 11. Mai 2011 und wegen konsekutiver Nichtigkeit der Anordnung des Ruhens seiner Approbation zum 01. Juni 2011 gegen den Freistaat Thüringen.
Die hochgefahrenen Sicherheitsmaßnahmen und Einlasskontrollen im Gerichtgebäude ließen vermuten, dass die Zuschauer ein hoch brisanter und gefährlicher Prozess erwartet. Tatsächlich saß der Kläger allein gegenüber einer eher unscheinbar wirkenden weiblichen Person (Annemarie Weishaar), die den Freistaat Thüringen über die gesamte Verhandlungsdauer schweigend vertrat. Das von Bengt Fuchs geleitete Richtergremium, bestehend aus vier mehr oder weniger alten weißen Männern und einer weiblichen Schreibkraft, hätte die Klage am liebsten sofort abgewiesen. Doch es kam anders.
Der Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie verwies auf ein Schreiben vom 11.Mai 2011, das vom Thüringer Landesverwaltungsamt an den Erfurter Rechtsanwalt Paschinsky adressiert war. Demnach sollte dieser seinen Mandanten dazu bewegen, sich von dem Chefarzt und „Sozialpsychiater“ Richard Serfling vom Klinikum Weimar begutachten zu lassen. Konkrete Tatsachen, warum er das sollte, wurden aber in dem Schreiben nicht genannt. Beigefügt war eine vorgefertigte Einverständniserklärung, wonach Meißner unterschreiben sollte, dass ihm die Gründe für die Eignungszweifel der Behörde bekannt seien und er die Erstellung des Gutachtens auf eigene Rechnung in seinem Namen wünsche. Damit erklärte sich Meißner mit Fax vom 23. Mai 2011 nicht einverstanden. Ihm seien Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns gekommen. Bis zum Beweis des Gegenteils weise dieses Vorgehen eindeutig Zeichen grundgesetzfremder Willkür auf, ist Meißner überzeugt.
Es folgten Telefonate hinter seinem Rücken mit dem Saalfelder Chefarzt Sobanski und dem Amtsarzt, die ihn beide nicht kannten, sowie der Spitze der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Am 1. Juni 2011 wurde das Ruhen der Approbation des Facharztes angeordnet. In der Verhandlung heute erklärte der Saalfelder: „Weder kannte ich damals die Gründe der angeblichen Zweifel, die von den Leuten der Approbationsbehörde gehegt werden, noch war ich bereit, so zu tun, als würde ich diese kennen. Denn Gründe waren eben nicht dargelegt worden. Dieses Schreiben erfüllt nach meiner Überzeugung den Tatbestand einer rechtsstaatswidrigen - im strafrechtlichen Sinne nötigenden - Aufforderung. Weder kenne ich die Zweifel, die von den Leuten der Approbationsbehörde gehegt werden, noch bin ich bereit, ein von dort gefordertes Gutachten zu bezahlen. Dieses Schreiben erfüllt den Tatbestand einer rechtsstaatswidrigen - im strafrechtlichen Sinne nötigenden - Aufforderung.“
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Richtergremiums laut. So distanzierten sich weder die Vertreterin des Freistaates Thüringen, noch der vorsitzende Richter, von der Psychosekte Scientology und deren Arbeitsweise. Es wäre also zu vermuten, dass letzterer selbst Partei ist oder er zu einer Partei in dem Verhältnis eines Mitberechtigten / Mitverpflichteten steht und deshalb nach § 41, Abs. 1 ZPO von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ohnehin ausgeschlossen sei. Richter Bengt Fuchs gab am Ende noch zu Protokoll, dass sich Meißner strafrechtliche Schritte vorbehalte. Dieser hatte das so gar nicht angekündigt, sondern in seinem Fax vom Morgen des heutigen Tages geschrieben: „Der Kläger beantragt vor diesem Hintergrund die vorgreifliche gerichtliche Prüfung des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale einer Nötigung in besonders schwerem Fall seit dem 11. Mai 2011 und der politischen Verdächtigung § 241 a StGB, weil eine auf Straftaten beruhende „Anordnung“ zu einer psychiatrischen Begutachtung nicht rechtsstaatskonform sein kann. Sollte sich der vorsitzende Richter veranlasst sehen, Anzeige zu erstatten, so stellt sich der Kläger natürlich nicht in den Weg und erklärt seine Bereitschaft, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken, indem er sich sodann vernehmen lässt.“
Das Urteil wird in den nächsten Wochen bekannt gegeben.

5 Kommentare:

  1. Ra Jens C o n r a d und das Koenigreich Deutschland wurden in einer offenen mail informiert...
    moin zusammen....

    Diplom Medizinmann Meissner verklagt Freistaat Thueringen ! Ein Hinweis von RSV Diplom Betriebswirt Christian Bernd A l b e r https://freyheitsbewegung.blogspot.com/?m=1

    Gruss ! Stefan, Franciska und Kronprinzessin Sandra H e i n r i c h aus Neuruppin


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  2. das schrieb ich in der Freyheitsbewegung..... an Beate R e y e r, das ist aus dem Kanal von Werner Altnickel, hast Du mit Ihm Kontakt aufgenommen ? Hat Carsten Skora sich bei Dir gemeldet ? Sprich auch Bitte unbedingt mal mit Dipl. Med. Meissner und auch mit seinem "Copilot" Bernd Rieder ( ? )... Er war mit in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach und hat Akteneinsicht genommen, wegen dem illegalen Entzug meiner Fahrerlaubnis

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  3. weitere Info zu Diplom Med. Meissner und seinem Stellvertreter Bernd Rieder, auf dem alten Blog Excalibur unter Volksanwaltschaft https://templerhofiben.blogspot.com/p/volksanwaltschaft.html?m=1

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  4. das schickte mir Klaus W e i c h h a u s aus DeutschSuedwestafrika als Antwort auf den Hinweis auf die Klage von Dipl. Med. Meissner... BRD GMBH sucht 60 Milliarden Euro, weil die BRD GMBH bankrott ist!
    - Urteil Bundesverfassungshericht, 15.11.2023
    - BRD Schuldenuhr hat Hoechstgeschwindigkeit erreicht.

    “Houston, we have a Problem!”
    Diesmal wird es in einer Katastrophe enden - Wir fahren über die Klippe und landen in einem großen schwarzen Loch. Verstaendlich, dass die juedisch gesteuerte Justiz in Namibia, angefuehrt von Norman Tjombe und Petrus Damaseb, mich nachhaltig entsorgen wollte.
    Apropo: Die USA haben im September 2023 600 Milliarden US$ ausgegeben.
    Status: 27.09.2023

    Die Schulden der BRD Finanzagentur Gmbh sind zur Jahresmitte 2023 gestiegen. Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte standen Ende Juni mit 2,417 Billionen Euro in der Kreide. Das sind 2,1 Prozent oder 49,0 Milliarden Euro mehr als Ende 2022, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.

    Gestern wurde in Karlsruhe das laengst ueberfaellige Todesurteil fuer die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GMBH gesprochen:
    Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig
    Pressemitteilung Nr. 101/2023 vom 15. November 2023
    Urteil vom 15. November 2023
    2 BvF 1/22

    Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig ist.
    Die antragstellenden Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion wenden sich gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Energie- und Klimafonds“ (EKF), ein unselbständiges Sondervermögen des Bundes, für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Zuführung erfolgte im Februar 2022 – also rückwirkend – für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021. Der EKF wurde zwischenzeitlich in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt.
    Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen. …….

    KONSEQUENZ
    Der Besuch des BRD-Vizekanzlers Dr. Robert Habeck, Kinderbuchautor, in Namibia und Südafrika vor gerade einmal 11 Monaten muss als vergeblich angesehen werden, da die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH pleite ist. Es wird auch kein Geld geben, um Wiedergutmachung für den vorgetäuschten Herero-Völkermord zu leisten. Und eine Entschuldigung? Auf keinen Fall aus der BRD, denn die Lebenszeit dieser betrügerischen Privatorganisation ist abgelaufen.

    Klaus Emil Gustav aus Ketzin, Brandenburg, aus dem Hause Weichhaus, Koenigreich Preussen,
    Gouverneur im Notstand in Eigenverantwortung
    von Deutsch Suedwest Afrika, im Deutschen Reich
    Prof. em. Universität von Namibia
    Deutsch Suedwest Afrika, 26.11.2024

    Ich habe mich im Notstand in Eigenverantwortung, am 01. Januar 2023, in das Amt des Gouverneurs von Deutsch Suedwest Afrika, im Deutschen Reich, eingesetzt. Der Notstand ergibt sich aus der Tatsache, dass die staatlichen Stellen im Hoheitsgebiet von Berlin, im Gebietsstand vom 30. Juli 1914, nicht handlungsfaehig sind.
    Klaus Emil Gustav aus Ketzin/Brandenburg, aus dem Hause Weichhaus, Koenigreich Preussen
    Deutsch Suedwest Afrika, 16.11.2023

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  5. wenn der leitende Oberstaatsanwalt von Bad Kreuznach Klaus Peter W a g e n h o e f e r richtig verstand, nahm Diplom Med. Meissner nicht am "Gottesdienst" bei RSV Diplom Betriebswirt Christian Bernd A l b e r mit Silvana teil...., dazu sollen alle im Justizzentrum Bad Kreuznach gehoert werden



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Sandra H e i n r i c h Segen an die Bauern / kein Segen fuer die bewaffneten Reichsbuerger

    https://t.me/freyheitsbewegung/15806     das postete Robbi auf GETTR, Er finanziert das wohl mit..., deshalb das Vereinbarte konsequent ...