Dienstag, 28. Juni 2022

POLIZISTEN / bewaffnete Reichsbürger, muß man nicht ins Haus lassen / Staatsrecht - SHAEF

  dies z. K. und zur Diskussion..., so verstand ich gestern jedenfalls Ra Jens C o n r a d

wichtig ist, dass Ihr Euch zu Eurer Staatsangehörigkeit bekennt, sprecht mit der Kanzlei Mannheimer und / oder Ra Jens C o n r a d, mit Eurer Verwaltung, Pfarrer, Freunden und Bekannten, Bürgermeister, Polizei vor Ort, etc.

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P.S.: POLIZISTEN muß man nicht ins Haus lassen, auch keine Polizisten, es sei denn man möchte das, oder ist bekennender Reichsbürger / Staatenloser / eine tote Sache.Nur mit richterlichem Beschluss - wenn dieser im Staatsrecht agiert bzw. eine Zulassung von SHAEF hat -, ist man verpflichtet die Tür zu öffnen, oder bei Gefahr in Verzug, so die Aussage von Ra Jens C o n r a d


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