Donnerstag, 8. September 2022

wer oder was ist die RAK Sachsen !? - die Rechtsanwaltskammer Sachsen

        wer oder was ist die RAK Sachsen, Fakt ist, diese befindet sich im Königreich Sachsen

siehe dazu auch: Richter und Rechtsanwälte mit Kammerzulassung vetreten die Interessen der Banken / der BAR

Auszug:

Textauszug:
Richter und Rechtsanwalt sind Mitglieder der Bar Association [Anwaltskammer], womit eindeutig ein Interessenkonflikt besteht. Der Richter entscheidet immer im Interesse der Bar Association, die ein Interesse an der Bankenwelt hat.
Um die Geschäfte der Banken durchführen zu können, ist es notwendig, die biblische Grundlage zu entfernen. Die Existenz der Banken steht im Widerspruch zu den biblischen Prinzipien:
Du sollst von Deinem Bruder keine Zinsen verlangen, ob Zinsen auf Geld, auf Lebensmitteln oder auf etwas, auf das Zinsen berechnet werden können. (5. Mose 23:19)
Um die biblische Grundlage zu umgehen, benutzen die Banken Gerichte und andere Institutionen, um ihre eigenen Handelsabkommen zu treffen, die sie uns dann als Gesetze verkaufen.
Und der Bühnenschauspieler, der gebraucht wird, ist der Richter. Der Richter handelt nach der Vorgabe der Bar Association und wir die nicht Teil ihrer Institution sind, zahlen die Rechnung als Zuschauer. Daher ist das Common Law Gericht notwendig.
Die Grundlage ist die Vorgangsweise in Matthäus 18:15-17 und die Gesetze sind in Matthäus 22: 37-40 niedergeschrieben.

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rak-sachsen.de/ueber-uns/aufgaben

Auszug:

Die Aufgaben

Sie ergeben sich überwiegend aus § 73 der Bundesrechtsanwaltsordnung:

  • Wir beraten und belehren unsere Mitglieder in Fragen der Berufspflichten.
  • Wir vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern untereinander oder mit Dritten.
  • Wir fördern die Interessen unserer Mitglieder – insbesondere, wenn sie berufsrechtlicher Natur sind.
  • Wir nehmen Stellung zu Gesetzentwürfen von Land und Bund.
  • In gesetzlich vorgesehenen Fällen erstatten wir Gutachten.
  • Wir üben das Vorschlagsrecht für anwaltliche Mitglieder der Anwaltsgerichtsbarkeit aus.
  • Wir wirken bei der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren mit.
  • Wir vergeben die Fachanwaltsbezeichnungen, pflegen die Kontakte mit den anderen freien Berufen und ausländischen Rechtsanwaltskammern.
  • Nach dem Berufsbildungsgesetz sind wir ebenfalls für die Überwachung von Ausbildungsverhältnissen der Rechtsanwaltsfachangestellten, einschließlich deren Prüfungen zuständig.
  • Wir üben die Berufsaufsicht über unsere Mitglieder aus.

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