bewusst.tv/immmobilienenteignung-und-impfzwang-abwenden
fast genauso argumentieren wir, insb. torsten herrmann, auch Ra jens conrad sagte neulich, Personalausweise / Reisepässe dürften nur ausgestellt werden, wenn die Staatsangehörigkeit vorher festgestellt wurde, diese ist dann auch korrekt einzutragen, so verstand ich Ihn zumindest... Näheres am besten im Rahmen des Musterprozesses im Verfassungsgericht
torsten herrmann von der JOH Meisenheim: sämtliche Personalausweise und Reisepässe sind falsch ausgestellt und daher einzuziehen und kostenlos durch korrekte zu ersetzen. Ra jens conrad hat diesbezüglich die VG Verwaltung Bad Kreuznach angeschrieben....
torsten herrmann war übrigens schon mit till peter rauscher im Studio von bewusst.tv
siehe auch: RSV christian bernd alber bestätigt die Aussagen von till peter rauscher zum Treuhandbetrug
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hier der Kommentar:
# Rita Kölling
Unter dieser Adresse …
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1883_D.pdf
… findest du in der Antwort auf die 3. Frage der kleinen Anfrage der Fraktion ‘Bündnis 90/Die Grünen’ eigentlich schon alles was du brauchst. Es heißt dort:
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen
der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechts –
erheblich ist, verbindlich feststellt wird (§ 30 StAG).
Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche
Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
In Personalausweisgesetz § 9 steht dazu noch:
(1) Personalausweise und vorläufige Personalausweise werden auf Antrag für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt.
Und da GG 116/1 lautet:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung,wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
… darfst du OHNE STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS nicht einmal einen Personalausweis besitzen! Die Behörde, die dir einen Perso ausgestellt hat ohne daß du im ESTA-Register als nachgewiesene deutsche Staatsangehörige eingetragen bist (und das ist die EINZIGE Möglichkeit für die Behörde zu erkennen, ob du überhaupt Deutsche bist oder nicht) handelt auf jeden Fall gegen die gesetzlichen Vorgaben.
Du könntest also darauf verweisen, daß du gar keinen Personalausweis besitzen darfst, solange du keinen Staatsangehörigkeitsausweis hast – denn das ist es, was im Personalausweisgesetz § 9 ja vorgegeben wird.
In deinem Fall (Abkömmling von Vertriebenen) würde ich mich bei “gelberschein.net” erkundigen – unter der Rubrik ‘Fragen und Antworten’, wie du am besten vorgehst. Ich bin mir nicht ganz sicher … aber für Vertriebene gibt es glaube ich ein spezielles Standesamt in Berlin (wenn sie das nicht schon im Zuge der transhumanistischen Umwandlung von allem und jedem in fröhliche Perverse, geschlossen haben) … aber … das erfährst du auf der ‘gelberschein.net’-Seite sicher auch am besten.
Hier ist ja auch seit 1949 noch nicht ein rechtmäßiges Parlament gewählt worden … denn das aktive Wahlrecht darf nur von Deutschen im Sinne des GG 116/1 ausgeübt werden – und das sind entweder die, die deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 nachgewiesen haben (entsprechende Eintragung im ESTA-Register) oder die, die die ‘Rechtsstellung als Deutscher’ haben, die sie deutschen Staatsangehörigen gleichstellt.
Und die Gemeinden, die die Aufgabe hatten und haben, die Wählerverzeichnisse zu erstellen, hätten AUSSCHIEßLICH Personen in ein Wäherverzeich nis eintragen dürfen, von denen sie gewußt hätten, daß diese entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Rechtsstellung als Deutscher besitzen! Haben sie aber nicht gemacht!! … denn wenn es heute – maximal – 5 Millionen deutsche Staatsangehörige gibt (die jüngste Registriernummer auf einem Staatsangehörigkeitausweis gäbe darüber Auskunft wie viele es tatsächlich gibt), dann kann es nicht über 30 Millionen Wahlberechtigte (damals … 1949 und später) bzw. über 60 Millionen Wahlberechtigte heute geben.
Es hat hier also noch nie ein rechtmäßig gewähltes Parlament gegeben … und entsprechend ist die gesamt seit 1949 geschaffene Rechtsmaterie unrechtmäßig. Unter anderem bedeutet das natürlich auch, daß ‘Dodoschland’ nicht einmal Mitglieder die NATO oder der EU ist … denn die Parlamente, die das damals abgenickt haben, waren ja ebenfalls unrechtmäßig, weil unrechtmäßig gewählt. Interessiert aber niemanden von denen …
Ein Anwalt, der sich möglicherweise mit der Problematik auskennt, könnte vielleicht der hier sein …
https://freyheitsbewegung.blogspot.com/p/rechtsanwalt-jens-conrad.html
Ich kann aber nichts weiter über ihn sagen, da ich auch nur über Dritte bzw. einen entsprechenden Link darauf aufmerksam gemacht wurde. Ich würde es erst mal bei ‘gelberschein.net’ versuchen – die haben wohl die meiste Erfahrung auf dem Gebiet.
Außerdem kannst du dich noch auf der Seite der ‘gemeinde-neuhaus’ umsehen … da gibt es auch viele nützliche Informationen…
torsten schrieb mir sein Vater hätte heute Geburtstag, ich kenne Ihn persönlich, wer will kann auch anrufen, Tel.: 06753 / 3345, Er wohnt in Odenbach, das wäre schon Kreis Kusel... Ich hatte torsten und seinen Eltern mal geholfen, als Sie noch im schönen Meisenheim wohnten....
AntwortenLöschenich wies soeben tel. jens conrad darauf hin und zitierete einiges, Er stimmte dem Kommentator zu, in Österreich bekäme man nur einen Ausweis bei Nachweis seiner Abstammung / Staatsangehörigkeit
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